Wichtig: Neue Corona-Verordnung: Ab Montag, 20. Dezember 2021 gilt 3G-Regel in Physiotherapiepraxen
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
soeben hat das baden-württembergische Sozialministerium kurzfristig die Meldung veröffentlicht, dass die neue, ab Montag, den 20. Dezember 2021 gültige Corona-Verordnung eine 3G-Regel für Physiotherapiepraxen beinhaltet.
Konkret bedeutet dies:
Für die Inanspruchnahme von Physiotherapie gilt in allen Stufen 3G für Patient*innen – also geimpft, genesen oder getestet (negativer Schnelltest von offizieller Stelle wie z.B. Testzentrum).
Was gilt ab dem 20. Dezember in der Alarmstufe II für Physiotherapiepraxen?
- Physiotherapeutische Leistungen, auch wenn medizinisch notwendig: 3G-Regel
- Rehasport/Funktionstraining: In Innenräumen: 3G-Regel
- Präventionskurse und fitnessstudioähnliche Angebote: Im Freien: 2G-Regel, in geschlossenen Räumen 2G+-Regel
- Wellnessangebote: 2G+-Regel
Weitere Informationen / Quellen